Seit über 50 Jahren bietet PluSport Behindertensport Bezirk Horgen Gymnastik, Sport und Spass für Menschen mit einer geistigen Behinderung an.
Unser Vorstand besteht aus 5 Mitgliedern.
Vorstand
Präsident
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+41 79 775 36 92
-
+41 76 324 37 46
Statuten "PluSport Behindertensport Bezirk Horgen"
Horgen den 31.03.2022
"PluSport Behindertensport Bezirk Horgen" ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Der Sitz des Vereins wird anlässlich der GV vom Vorstand festgelegt und mit dem Jahresbericht publiziert. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
Ethik
PluSport Behindertensport Horgen setzt sich für einen gesunden, respektvollen, fairen und erfolgreichen Sport ein. Er lebt diese Werte vor, indem er - sowie seine Organe und Mitglieder – dem Gegenüber mit Respekt begegnet, transparent handelt und kommuniziert. Der Verein anerkennt deshalb die aktuelle «Ethik-Charta» des Schweizer Sports und unterstellt sich dem Ethik-Statut des Schweizer Sports sowie dem Doping-Statut von Swiss Olympic
Die Disziplinarkammer des Schweizer Sports ist für die Beurteilung und Sanktionierung von festgestellten Verstössen zuständig.
Mitgliedschaften
PluSport Behindertensport Bezirk Horgen ist Mitglied von "PluSport Behindertensport Schweiz", dem Schweizerischen Dachverband für Behindertensport und dem kantonalen Dachverband Zürich. Weitere Mitgliedschaften werden anlässlich der GV beschlossen und mit dem Jahresbericht vernehmlasst.
Zweck des Vereins
PluSport Behindertensport Bezirk Horgen ist bestrebt, Gelegenheit zu sportlicher Betätigung von Menschen mit einer Behinderung zu schaffen, um die vorhandenen Kräfte zu erhalten und zu aktivieren und um einen Beitrag zur Freizeitgestaltung zu leisten. Dies wird erreicht durch:
a) Förderung sportlicher Betätigung, die sich für Menschen mit einer Behinderung besonders eignet
b) Durchführung von Turn- und Gymnastikstunden im Ganzjahresbetrieb
c) Durchführung von Sport-Kursen
d) Teilnahme an Sportanlässen
e) Pflege guter Kameradschaft
Mittelbeschaffung
Der Verein verschafft sich seine Mittel durch:
a) Jährliche Mitgliederbeiträge. Die Höhe der Beiträge für Aktiv-, Passiv- und Kollektivmitglieder wird an der GV beschlossen.
b) Beiträge aus Mitgliedschaften des Vereins wie z.B. „PluSport Behindertensport Schweiz“
c) Spenden
Mitglieder
Aktivmitglieder
a) Personen mit einer geistigen, psychischen oder körperlichen Behinderung können Aktivmitglieder werden.
b) Personen, die in irgendeiner bezeichneten Funktion (auch Vorstand) mitarbeiten werden automatisch Aktivmitglieder.
c) Bei Personen mit einer geistigen Behinderung hat der Beistand oder eine vom Beistand bestimmte Person, das Stimm- und Wahlrecht.
Passivmitglieder und Kollektivmitglieder
a) Passivmitglieder und Kollektivmitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die das Vereinsziel unterstützen. Sie haben kein Stimm- und Wahlrecht.
Beendigung der Mitgliedschaft
Der Austritt eines Mitgliedes muss schriftlich erfolgen. Für im Laufe eines Jahres Austretende besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder teilweisen Erlass des Jahresbeitrages. Die Mitglieder haften nur mit dem Mitgliederbeitrag für finanzielle Verpflichtungen des Vereins.
Organe des Vereins
a) Generalversammlung
b) Vorstand
c) Technische Kommission (TK)
d) Kontrollstelle
Aufgaben der Organe
Generalversammlung
a) Die Abnahme des Jahresberichtes, der Jahresrechnung, der Höhe der Mitgliederbeiträge und des Budgets sowie die Wahl des Vorstandes und der Kontrollstelle ebenso wie Entscheide über Mitgliedschaften des Vereins werden auf schriftlichem Wege abgewickelt.
b) Auf Antrag des Vorstandes oder 1/3 der Aktivmitglieder kann die Generalversammlung einberufen werden.
c) Die Abnahme der Geschäfte der Generalversammlung erfolgt stillschweigend, wenn innerhalb von 30 Tagen nach Versand des Jahresberichts keine Einsprache erhoben wird. Für die Abnahme entscheidet ein 2/3 Mehr. Einsprachen haben schriftlich zu erfolgen und für die Fristtreue der Einsprache gilt der Poststempel.
Vorstand
a) Er konstituiert sich selbst.
b) Jährliche Sitzung für die Vorbereitung der Geschäfte zur schriftlichen Abwicklung mit folgenden Traktanden:
c) Jahresbericht
d) Jahresrechnung
e) Budget für das folgende Jahr
f) Jahresbeitrag
g) Wahlen Vorstand und Kontrollstelle
h) Jahresprogramm für das folgende Vereinsjahr
i) Nominierung der Technischen Leitung
j) Vergabe von Aufträgen für administrative Tätigkeiten, Organisation des Fahrdiensts und zur Erfüllung von Auflagen, die aus Mitgliedschaften des Vereins resultieren
Technische Kommission (TK)
Die TK besteht aus den Sportleiterinnen und Sportleitern. Ihr sitzt die Technische Leitung vor. Die Technische Leitung ist Mitglied des Vorstandes.
Revisor
Die Revision wird durch eine Person durchgeführt; eine Wiederwahl ist möglich.
Auflösung des Vereins
Im Falle der Auflösung wird das Vermögen während zweier Jahre von PluSport Behindertensport Schweiz für einen eventuell neu zu gründenden Behindertensportverein zur Verfügung gestellt. Kommt eine Neugründung nicht zustande, fällt das Vermögen PluSport Behindertensport Schweiz zu.
Der Präsident: Die Aktuarin:
sig. Andre Ringger sig. Nadja Säuberli
Änderungen beschlossen im Jahr 2001, 2003, 2004, 2015, 2022
Links
Partnerschaften
Behindertensport national
- PluSport Behindertensport Schweiz
- mitenand fürenand - Sport- und Freizeitlager für Jugendliche
- Special Olympics Switzerland
- Swiss Paralympics
- Schweizerischen Torballvereinigung STBV
- Schweizerischen Sitzballvereinigung (SSBV)
Behindertensport kantonal
- PluSport Kanton Zürich
- PluSport Behindertensport Amt & Limmattal
- PluSport Zürisee
- PluSport Behindertensport Limmattal
- PluSport Behindertensport Rümlang
- Behinderten-Sportgruppe Zimmerberg-Wädenswil
- Behinderten-Sportgruppe Zürcher-Oberland
- Sportclub insieme Zürcher Oberland
- BSW Behinderten-Sportclub Winterthur
- Behinderten-Sport-Club Zürich BSCZ
Behindertensport international